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Geschäftsbericht 2023

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Text: Tobias Haefliger, Beauftragter für Qualität

Qualitätsentwicklung – Wir bleiben dran

Mit dem Bezug des Umbaus im November 2024 haben wir einen intensiven Prozess der strukturellen und prozessualen Veränderungen abgeschlossen. Wir haben im Neu- und Umbau eine Basis geschaffen, unsere Arbeit effizient, zum Wohle der Patientinnen und Patienten und in hoher Qualität umsetzen zu können. Aufbauend auf diesen neuen Strukturen und Voraussetzungen bleiben wir weiter dran und haben für die nächsten Jahre klare Ziele gesetzt, unsere Abläufe und damit unsere Qualität weiter zu verbessern.  

Schwerpunkte unserer Qualitätsentwicklung bilden unter anderem die fachübergreifende Zusammenarbeit, Prozessstandardisierungen in fokussierten Bereichen oder die Stärkung der Lernkultur.

Neuer nationaler Qualitätsvertrag

Seit dem Sommer 2024 ist der neue nationale Qualitätsvertrag in Kraft. Der Vertrag gibt den Spitälern klare Vorgaben zur Qualitätsentwicklung. Der Qualitätsvertrag stärkt uns in unserer Strategie. Zwar bringt der Qualitätsvertrag einigen bürokratischen Aufwand mit sich – man könnte von einem unnötigen Aufwand sprechen, der Ressourcen abzieht, die man besser nutzen könnte –, aber wir sehen im Qualitätsvertrag durchaus Chancen und wollen diese für unsere Qualitätsentwicklung nutzen. 

So setzt der Qualitätsvertrag unter anderem einen Schwerpunkt zu Qualitätskultur und Patientensicherheit. Wie wir zusammenarbeiten und wie wir mit Anliegen und Rückmeldungen umgehen oder aus Fehlern lernen, sehen wir als Kern der Qualitätskultur. Wir haben für die nächsten beiden Jahre entsprechende Schwerpunkte und Massnahmen gesetzt zur Standardisierung und Weiterentwicklung der Qualität und Patientensicherheit. Konkrete Ziele im Jahr 2025 sind zum Beispiel die Überarbeitung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems, des CIRS-Fehlermeldesystems, der Fallbesprechungen und eine Neulancierung des «Room of Horrors». In Letzterem geht es darum, in einem gestellten Patientenzimmer in interdisziplinären Teams nach Fehlern zu suchen. Dieses Instrument hat sich nicht nur im KSU bewährt, indem es auf niederschwellige und spielerisch erlebbare Weise die Achtsamkeit, Lernkultur und bereichsübergreifende Zusammenarbeit fördert.  

Ein zentraler Fokus des Qualitätsvertrags ist die Umsetzung des PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act), also die implementierte Kultur der steten Verbesserung in aufbauenden Zyklen. Auch dieser Fokus passt in unsere Strategie, indem wir die Transparenz der Ergebnisqualität erhöhen und unsere Lernkultur weiter stärken wollen. 

 

Weiterentwicklung: praxisorientierte Umsetzung

Der nationale Qualitätsvertrag wird, obwohl erst in der Einführungsphase, bereits weiterentwickelt. Ein zentraler Fokus des jetzt bestehenden Vertrages ist der Konsens der Beteiligten, auf Bestehendem aufzubauen und eine praxisorientierte Umsetzung zu ermöglichen. 

Dies ist auch für die Weiterentwicklung des Qualitätsvertrags zentral. Denn die stetig zunehmenden gesetzlichen Vorgaben binden immer mehr Ressourcen in den Spitälern, ohne dass diese finanziell abgegolten werden. Dies ist ein strukturelles und politisches Problem, welches im aktuellen Umfeld – geprägt von angespannten Finanzen und Fachkräftemangel – längerfristig zulasten der Basisqualität geht. 

Das KSU und viele Spitäler begrüssen die nationale Koordination und Bestrebungen zur Qualitätsentwicklung, dies aber nur, wenn sie (wie im obigen Sinn) zweckdienlich umgesetzt werden können, für Patientinnen und Patienten effektiv einen Nutzen bringen und finanziell fair abgegolten werden. Diese Ausgewogenheit ist leider immer weniger gegeben. Die Mitarbeitenden des KSU sind jedenfalls, unabhängig davon, weiterhin jeden Tag mit grossem Engagement zum Wohle der Patientinnen und Patienten an der Arbeit.

 

Interdisziplinäres Notfallzentrum

Im Rahmen eines Strukturberichts, bei welchem eine externe Expertengruppe beigezogen wurde, hat der Spitalrat entschieden, dass auf das Jahr 2026 ein interdisziplinäres Notfallzentrum etabliert wird. Demnach wird der Notfall in Zukunft eine eigenständige fachärztliche und pflegerische Leitung erhalten, die für die Qualitätssicherung in der  Notfallversorgung zuständig ist. Die spezialisierten Fachärztinnen und -ärzte aus den Kliniken werden wie bis anhin im Notfall mitwirken.