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Das KSU

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Als einziges Spital im Kanton Uri sichert das Kantonsspital Uri (KSU) mit über 600 Mitarbeitenden – darunter rund 80 Auszubildende – die erweiterte Grundversorgung des Kantons. Eingebettet in die malerische Landschaft der Urner Berge bietet das KSU nicht nur erstklassige medizinische Versorgung, sondern auch eine moderne Arbeitsumgebung für unsere Mitarbeitenden durch den neuen, zeitgemässen Spitalbau. 

Jährlich versorgen wir rund 4'000 stationäre Patientinnen und Patienten und verzeichnen mehr als 75'000 ambulante Konsultationen. Unsere Mitarbeitenden gewährleisten eine umfassende medizinische Betreuung, die über Fachbereiche hinweg individuell auf die Bedürfnisse unserer Patientinnen und Patienten abgestimmt ist. Dies bestätigen auch die zahlreichen positiven Rückmeldungen, die wir regelmässig erhalten.  

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Regionalspital mit Vorzeigecharakter

Seit der Eröffnung unseres Neubaus im Juli 2022 werden unsere Patientinnen und Patienten in einem hochmodernen Spital betreut, das genau auf die aktuellen und künftigen Anforderungen des Kantons Uri abgestimmt ist. Mit der Fertigstellung des sanierten Haus B aus den 1990er Jahren und der Restaurierung des historischen Spitals (Haus C) aus dem späten 19. Jahrhundert, ist unser Spitalcampus seit Ende 2024 vollständig modernisiert. 

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Spitalrat

Der Spitalrat ist das höchste Organ des KSU und verantwortlich für die strategische Führung und Gesamtleitung. 

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Spitalleitung

Die operative Führung liegt in den Händen der Spitalleitung, die aus sieben Mitgliedern besteht.

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Rechtliches und Leistungsauftrag

Das KSU ist eine selbständige Unternehmung des öffentlichen Rechts. Der mit dem öffentlichen Recht verbundene Auftrag ist im Gesetz über KSU sowie im Leistungsauftrag des Landrates umschrieben. 

Leistungsauftrag des Kantons 

Als Akutspital bietet das KSU für rund 37'000 Einwohnerinnen und Einwohner eine erweiterte spitalbasierte Grundversorgung. Das Kantonsspital hat für die Bevölkerung des Kantons Uri eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige Spitalversorgung zu tragbaren Kosten sicherzustellen. Diese Leistungen sind unter Berücksichtigung der medizinischen und pflegerischen Möglichkeiten stationär oder ambulant zu erbringen. Der Auftrag des Kantons beinhaltet insbesondere:  

  • Die Sicherstellung der stationären erweiterten medizinischen Grundversorgung 
  • Die Behandlung von ambulanten Patientinnen und Patienten 
  • Die Gewährleistung einer ständigen Notfallversorgung 
  • Die Ausbildung von Personen in den pflegerischen, medizinischen und medizinisch technischen Berufen 
  • Im Bedarfsfall das Betreiben einer geschützten Operationsstelle 

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