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Versicherung

Kostenuebernahme versicherung final

Kontakt

Patientenadministration
patientenadministration@ksuri.ch
Tel 041 875 51 30

Vor einer Behandlung ist es ratsam, Ihre Versicherungsleistungen frühzeitig zu klären. Die Kostenübernahme Ihres Spitalaufenthalts hängt von der Art und vom Umfang der jeweiligen Untersuchung oder Behandlung ab. Es wird unterschieden, ob eine Untersuchung oder Behandlung medizinisch notwendig ist oder nicht. Medizinisch verordnete Untersuchungen und Behandlungen werden in der Regel durch Ihre Versicherung übernommen.

Bei Fragen und für eine weiterführende Beratung steht Ihnen unsere Patientenadministration gerne zur Verfügung und informiert Sie bezüglich Versicherungen, Kostengutsprachen, Anzahlungen, Rechnungsstellung oder Spitaltarife.

Gut zu Wissen

Kostenübernahme bei voller Kostendeckung

Verfügen Sie über eine Kranken- oder Unfallversicherung und garantiert Ihnen diese volle Kostendeckung, dann werden alle Spitalleistungen wie Beratungsgespräche, Untersuchungen und Operationen als auch ambulante Vor- oder Nachbehandlungen übernommen und nach den üblichen Tarifen abgerechnet.

Vorauszahlung bei unzureichender Kostendeckung

Für nicht versicherungspflichtige Leistungen ist im Vorfeld der Behandlung eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach dem geplanten Eingriff.

Zusätzliche kostenpflichtige Dienstleitungen

Neben den durch die Kranken- oder Unfallversicherung übernommenen Spitalleistungen gibt es auch private, nicht gedeckte Dienstleistungen. Beispielsweise sind ergänzende Getränke kostenpflichtig und werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Upgrade zu einer höheren Versicherungsklasse

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in einer höheren Versicherungsklasse behandeln zu lassen. Dadurch profitieren Sie von der Betreuung durch eine Leitende Ärztin oder einen Leitenden Arzt bzw. einer Chefärztin oder einem Chefarzt und von unserem Service Excellence. Vielleicht wünschen Sie aber auch ein Familienzimmer nach der Geburt oder zusätzliche Mahlzeiten für Ihre Angehörigen. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten und Konditionen.

Patientinnen und Patienten aus dem Ausland

Für Patientinnen und Patienten aus dem Ausland gelten spezielle Bedingungen. Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen zu der Kostenübernahme der Versicherung. Wenn Sie einen Dolmetscher benötigen, informieren Sie uns bitte im Voraus, damit wir Ihren Besuch optimal vorbereiten können.

  • Personen aus dem Ausland benötigen für die Behandlung im KSU eine gültige EU-Versicherungskarte. Kann diese nicht vorgewiesen werden, ist eine Anzahlung vor Ort zu leisten.
  • Bitte beachten Sie, dass Reiseversicherungen nicht akzeptiert werden. Sie Ihren Anspruch bei Ihrer Reiseversicherung nach dem Spitalaustritt geltend machen.
  • Transportkosten mit dem Rettungsdienst müssen direkt im KSU bezahlt werden.
  • Migrantinnen und Migranten mit Flüchtlingsstatus verfügen in der Regel über eine Krankenversicherung. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie, sich direkt mit dem Schweizerischen Roten Kreuz in Verbindung zu setzen.
  • Im KSU können Sie mit den gängigen Zahlungsmitteln (Kreditkarte, Debitkarte, Bar in Schweizer Franken oder in Euro nach aktuellem Tageskurs) bezahlen.

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