Die Qualitätslandschaft im Gesundheitswesen ist in Bewegung. Sowohl auf nationaler Ebene (Reform des Krankenversicherungsgesetzes (KVG)) wie auch im direkten Umfeld des KSU.
Mit der aktuellen KVG-Reform und einem Qualitätsvertrag soll die Qualität in den Schweizer Spitälern transparenter, verbindlicher und nachhaltiger gefördert werden. Die Verbände der Spitäler und Versicherer haben in den letzten Jahren in intensiver Arbeit einen Qualitätsvertrag erarbeitet, welche beide als zielführend und praktisch umsetzbar erachten. Das KSU war hierbei aktiv involviert. Die Genehmigung des Vertrags durch den Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2024 erwartet. Die Umsetzung des Vertrags bringt für die Spitäler allerdings einen Mehraufwand mit sich, der finanziell kaum abgegolten ist.
Auf lokaler Ebene spürt das KSU wie die meisten Spitäler die Folgen von Kostendruck, Fachkräftemangel und sich verändernden Rahmenbedingungen. Dies hat Auswirkungen auf unsere Qualitätsstrategie und -massnahmen.
Mittels Messungen, Audits, Sicherheitschecks und Schulungen stellen wir die Basisqualität sicher wie z.B. die Einhaltung von Standards oder die Vermeidung von Infektionen und unnötigen Rehospitalisationen. Die Ergebnisse hierzu sind über die vergangenen Jahre erfreulich.
Weiter sind wir laufend daran, unsere Prozesse zu verbessern. Mit dem neuen Spital wollen wir die Chance nutzen, die Prozessqualität eine Stufe höher zu hieven. Im Fokus sind dabei insbesondere die Ressourcen und das interdisziplinäre Zusammenspiel aller Fachbereiche. Die Spitalstrategie setzt hierzu klare Ziele und Massnahmen. Aktuell wird zum Beispiel das Kapazitäten- und Ressourcenmanagement unseres Leistungsangebots umfassend überprüft und angepasst.