Wissenswertes zum neuen ambulanten Tarifsystem
27. Januar 2026
Am 1. Januar 2026 wurde das neue ambulante Tarifsystem, bestehend aus dem TARDOC und den ambulanten Pauschalen, eingeführt. Eine wichtige Neuerung ist die systematische Gliederung der Leistungen, die in Abwesenheit der Patient:innen erbracht wurden.
Bereits im bisherigen Tarifsystem waren Leistungen in Abwesenheit der Patient:innen vorgesehen. Dazu zählten unter anderem das Studium von Fremdakten sowie Besprechungen mit anderen Ärzt:innen oder Therapeut:innen. Diesekonnten entsprechend erfasst und fakturiert werden. Auch im neuen ambulanten Gesamttarifsystem bleiben diese Leistungen bestehen. Neu ist jedoch ihre systematische Gliederung in zwei separate Leistungsgruppen.
Konkret werden bestimmte Tätigkeiten der neuen Leistungsgruppe «Büroarbeit» zugeordnet. Dazu gehören das Studium von Fremdakten, das Ausstellen von Rezepten sowie die Überweisung an Konsiliarärzt:innen. Eine zweite Leistungsgruppe bildet die sogenannte «Umfeldarbeit». Diese umfasst Auskünfte an oder von Dritten sowie Erkundigungen bei Dritten, Auskünfte an oder von Angehörigen oder anderen Bezugspersonen der Patient:innen sowie Besprechungen mit Ärzt:innen, Therapeut:innen und weiteren an der Betreuung beteiligten Fachpersonen.
Unter dem bisherigen Tarifsystem TARMED konnten sämtliche dieser Leistungen kumuliert insgesamt bis zu 30-mal pro Zeitraum von drei Monaten abgerechnet werden. Im neuen System gelten differenzierte Limitationen: Leistungen der Gruppe «Büroarbeit» können weiterhin kumuliert bis zu 30-mal pro drei Monate abgerechnet werden, während Leistungen der Gruppe «Umfeldarbeit» neu kumuliert bis zu 75-mal pro drei Monate zulässig sind.
Damit wurden die Abrechnungslimitationen für Leistungen in Abwesenheit der Patient:innen insgesamt deutlich erhöht. Entsprechend können diese Leistungen künftig in grösserem Umfang erfasst und verrechnet werden, sofern sie tatsächlich erbracht wurden.