Breadcrumb Navigation

Versicherung

Die Kostenübernahme Ihres Spitalaufenthalts hängt von der Art und vom Umfang der jeweiligen Untersuchung oder Behandlung ab. Es wird unterschieden, ob eine Untersuchung oder Behandlung medizinisch notwendig ist oder nicht. Medizinisch verordnete  Untersuchungen und Behandlungen stellen grundsätzlich versicherte Leistungen dar.

Verfügen Sie über eine Kranken- oder Unfallversicherung und garantiert Ihnen diese volle Kostendeckung, dann werden alle Spitalleistungen wie Beratungsgespräche, Untersuchungen und Operationen als auch ambulante Vor- oder Nachbehandlungen übernommen und nach den üblichen Tarifen abgerechnet. Handelt es sich um nicht gedeckte Behandlungen, gehen in der Regel alle Kosten zu Ihren Lasten. Sollten Versicherungslücken bestehen, ist im Vorfeld der Behandlung eine Anzahlung zu leisten.

 
Private Bezüge

Neben den durch die Kranken- oder Unfallversicherung übernommenen Spitalleistungen gibt es auch private nicht gedeckte Dienstleistungen. Hierzu zählen  zum Beispiel die Nutzung des Medienterminals (Fernseher und Radio) oder Telefongespräche. Auch ergänzende Getränke sind kostenpflichtig und werden Ihnen am Austrittstag direkt verrechnet.

 
Erweiterte Leistungen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in einer höheren Versicherungsklasse behandeln zu lassen. Dadurch profitieren Sie von der Betreuung durch einen Leitenden Arzt oder Chefarzt und von unserem «Service Excellence». Vielleicht wünschen Sie aber auch ein Familienzimmer nach der Geburt oder zusätzliche Mahlzeiten für Ihre Angehörigen. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten und Konditionen.

 
Abrechnung

Im Anschluss an Ihre Behandlung erhält Ihre Kranken- oder Unfallversicherung automatisch die detaillierte Abrechnung. Wünschen Sie eine Kopie dieser Rechnung, stellen wir Ihnen diese auf Wunsch gerne zu.

Bei Fragen und für eine weiterführende Beratung steht Ihnen unsere Patientenaufnahme gerne zur Verfügung und informiert Sie bezüglich Versicherungen, Kostengutsprachen, Anzahlungen, Rechnungsstellung oder Spitaltarife.