Patienten und Patientinnen werden stets direkt über Ihren Zustand, die notwendigen Massnahmen und über das weitere Vorgehen informiert.
Unter den Angehörigen wird durch den Patienten oder die Patientin eine Ansprechperson definiert, welche Auskunft erhält (wenn gestattet). Im Falle einer Bewusstseinstrübung gehen wir davon aus, dass die Weitergabe von Informationen an Angehörige erwünscht ist. Telefonische Auskünfte geben wir nur den engsten Angehörigen, wenn diese uns bekannt sind.