Patientenrechte- und pflichten

Patientenrechte

Alle Mitarbeitenden des Spitals unterstehen einer gesetzlichen Schweigepflicht. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Sie mit Auskünften an Ihren Lebenspartner oder (bei Unmündigen) an Ihre gesetzlichen Vertretung einverstanden sind.

Ihr Arzt wird Sie in einer verständlichen Form über Ihren Gesundheitszustand (Diagnose), den voraussichtlichen Verlauf des Heilungsprozesses (Prognose) und über die vorgesehenen Therapien informieren.

Die Krankengeschichte enthält alle wesentlichen Angaben und Unterlagen über Ihre Krankheit und deren Verlauf. Auf Ihren Wunsch wird Ihnen in geeigneter Weise Einsicht gewährt. Davon ausgenommen sind persönliche Notizen der Ärzte und des Pflegepersonals sowie Angaben von Drittpersonen.

Die Aufklärung vor und nach jedem Eingriff gehört zu den Pflichten des behandelnden Arztes. Sie hat unaufgefordert zu erfolgen.

Als Patient bestimmen Sie, ob Sie einen bestimmten Eingriff oder eine Behandlung machen lassen wollen. Für Operationen ist Ihre ausdrückliche Zustimmung notwendig. Ausgenommen davon sind unaufschiebbare notfallmässige Behandlungen.

Falls Sie eine Patientenverfügung besitzen, lassen Sie es den behandelnden Arzt frühzeitig wissen.

Patientenpflichten

Es kann nicht alleinige Sache von Arzt und Pflegenden sein, Ihre Heilung anzustreben. Auch Ihr persönlicher Beitrag am Genesungsprozess ist von grösster Wichtigkeit!

Damit der Arzt Ihre Leiden möglichst gut erfassen kann, ist er auf Ihre vollständigen und ausführlichen Angaben angewiesen. Verschweigen Sie auch Unangenehmes oder Peinliches nicht, soweit es medizinisch oder pflegerisch von Bedeutung sein könnte!

Verfolgen Sie auch, wie sich die Behandlung bei Ihnen auswirkt, und schildern Sie dem Pflegepersonal Ihre Beobachtungen so genau wie möglich. Teilen Sie insbesondere mit, wenn Sie bestimmte Medikamente nicht vertragen oder wenn Sie an Allergien leiden.

Sicher verstehen Sie, dass neben Rücksichtnahme auch festgelegte Regeln dazu beitragen, das Zusammenleben von unterschiedlichen Menschen angenehm zu gestalten. Die Anordnungen des Arztes sowie des Pflegepersonals sind deshalb unbedingt zu befolgen. Die Hausordnung ist für alle Patienten verbindlich.

Aktuell

Hausarzt-Fortbildung

22.05.2012, 19.00 Uhr
Die chronische Niereninsuffizienz in der Hausarztpraxis
Mehr Informationen

Fortbildung

12.06.2012, 18.00 Uhr
Gynäkologie Notfall
Mehr Informationen

Babygalerie

Weiter zur Babygalerie mit den Neugeborenen im KSU.