
Der Spitalrat besteht aus dem Präsidium und aus vier Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.
Der Spitalrat ist das oberste Organ des Kantonsspitals. Er ist verantwortlich für dessen Gesamtleitung und strategische Führung.
Weiterführende Aufgaben des Spitalrats entnehmen Sie dem Gesetz über das Kantonsspital Uri (Artikel 10 und 11).

(im Bild von links nach rechts)
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