
Als Akutspital der erweiterten Grundversorgung hat das Kantonsspital für die Urner Bevölkerung
Der Kanton erteilt dem Kantonsspital einen Grobleistungsauftrag. Dieser umfasst und verdeutlicht die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die das Kantonsspital zu erbringen hat, und bestimmt, welche zusätzlichen Leistungen der Kanton beim Kantonsspital bestellt.
Der Grobleistungsauftrag gilt in der Regel für vier Jahre.
Leistungsauftrag von 2012 bis 2015 (5 MB)
Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion hat die Einhaltung des vereinbarten Leistungsauftrages zuhanden des Regierungsrates bzw. des Landrates zu begleiten, zu überwachen und auszuwerten.
Der Landrat gewährt dem Kantonsspital mit dem Staatsvoranschlag einen Globalkredit, um die ungedeckten Kosten aus dem Leistungsauftrag abzugelten.
Weiterführende Informationen über den Leistungsauftrag:
28.02.2012, 19.00 Uhr
Wirbelsäulenchirurgie am kleinen Spital
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06.03.2012, 18.00 Uhr
CPR Praxis
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