Leistungsauftrag

Als Akutspital der erweiterten Grundversorgung hat das Kantonsspital für die Urner Bevölkerung

  • die stationäre erweiterte medizinische Grundversorgung sicherzustellen
  • ambulante und teilstationäre Patientinnen und Patienten zu betreuen
  • eine ständige Notfallversorgung sicherzustellen
  • im Bedarfsfall eine geschützte Operationsstelle zu betreiben

Leistungsauftrag

Der Kanton erteilt dem Kantonsspital einen Grobleistungsauftrag. Dieser umfasst und verdeutlicht die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die das Kantonsspital zu erbringen hat, und bestimmt, welche zusätzlichen Leistungen der Kanton beim Kantonsspital bestellt.

Der Grobleistungsauftrag gilt in der Regel für vier Jahre.

Leistungsauftrag von 2012 bis 2015 (5 MB) 

Controlling und Qualität

Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion hat die Einhaltung des vereinbarten Leistungsauftrages zuhanden des Regierungsrates bzw. des Landrates zu begleiten, zu überwachen und auszuwerten.

Globalkredit

Der Landrat  gewährt dem Kantonsspital mit dem Staatsvoranschlag einen Globalkredit, um die  ungedeckten Kosten aus dem Leistungsauftrag abzugelten.

Weiterführende Informationen über den Leistungsauftrag:

Gesetz über das Kantonsspital

Aktuell

Hausarzt-Fortbildung

28.02.2012, 19.00 Uhr
Wirbelsäulenchirurgie am kleinen Spital
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Fortbildung

06.03.2012, 18.00 Uhr
CPR Praxis
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Babygalerie

Weiter zur Babygalerie mit den Neugeborenen im KSU.